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07.09.2010, 08:22 Uhr | CDU Kreisvorstand / Dr. Jan Redmann Kreisvorsitzender
CDU unterstützt Landrat bei Änderung des Holdingvertrages der Ruppiner Kliniken 02.09.2010
Mehr Tranzparenz und Kontrolle der Geschäftsführung unumgänglich
Der Kreisvorstand der CDU Ostprignitz-Ruppin hat auf seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch in Lindow einen Grundsatzbeschluss zu den Ruppiner Kliniken gefasst. Der Vorstand hat hierbei beschlossen, dass die CDU den Landrat und die Kreisverwaltung darin unterstützen wird, die Aufsicht des Landkreises als Gesellschafter über die Kliniken zu stärken und mehr Transparenz zu ermöglichen. Daher wird die CDU die von der Kreisverwaltung auf den Weg gebrachte Änderung des Holdingvertrages mittragen.

Zur Begründung sagt der Kreisvorsitzende der CDU OPR, Dr. Jan Redmann:

"Die Ruppiner Kliniken gehören als kreiseigenes Unternehmen den Menschen in OPR. Es ist der Landkreis, der von einer positiven Entwicklung der Kliniken profitiert, der aber im Falle des Misserfolgs auch die finanziellen Konsequenzen tragen muss. Es ist deshalb unumgänglich, dass der Landkreis auch eine strenge Aufsicht über das Unternehmen und seine zahlreichen Töchter ausübt. Hier gibt es aus unserer Sicht Verbesserungsbedarf. Denn gerade durch die Einführung der Holdingstruktur haben die Aufsichtsmöglichkeiten in den letzten Jahren insbesondere im Bezug auf die Tochtergesellschaften abgenommen. Wenn nun der Geschäftsführer der Kliniken eine hälftige Besetzung des Aufsichtsrates mit eigenen Mitarbeitern anstrebt, würde dies den Einfluss des Landkreises weiter schmälern. Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung. Im Zuge einer Veränderung des Gesellschaftsvertrages muss vielmehr darauf hingewirkt werden, dass die von den Menschen in OPR gewählten Kreistagsabgeordneten wieder stärker die Geschäfte der Kliniken kontrollieren können, da sie letztlich in der Verantwortung stehen. Über die nun auf den Weg gebrachten Änderungen des Holdingvertrages hinaus, sollte aus Sicht der CDU daher auch der gegenwärtig sehr umfangreiche Verfügungsrahmen, über den der Geschäftsführer ohne Zustimmung des Aufsichtsrates entscheiden kann, überprüft werden. Außerdem sollte angestrebt werden, dass sämtliche Sponsoringaktivitäten der Kliniken künftig nur noch mit Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgen dürfen."

aktualisiert von Sebastian Steineke, 07.09.2010, 08:23 Uhr
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