Presse
04.09.2010, 18:41 Uhr | Märkische Allgemeine Zeitung / Andreas Vogel
Kliniken: Die CDU will den Landrat unterstützen 04.09.2010
Dr. Jan Redmann zum Vorschlag der Kreisverwaltung
Ungeachtet der Kritik an dem Papier der Kreisverwaltung steht die CDU-Fraktion des Kreistages hinter dem Vorschlag des Kreises, den Gesellschaftsvertrag der Pro Klinik Holding zu ändern. „Die CDU wird den Landrat darin unterstützen, die Aufsicht des Landkreises als Gesellschafter über die Kliniken zu stärken und mehr Transparenz zu ermöglichen“, sagte gestern CDU-Kreischef Jan Redmann.

Die Ruppiner Kliniken als größtes Unternehmen der Holding gehörten als kreiseigenes Unternehmen den Menschen im Landkreis, so der Politiker. Damit profitiere der Kreis von der positiven Entwicklung der Kliniken, aber im Falle eines Misserfolges müsse er auch die finanziellen Konsequenzen tragen. „Es ist deshalb unumgänglich, dass der Landkreis auch eine strenge Aufsicht über das Unternehmen und seine zahlreichen Töchter der Holding ausübt“, so Redmann. Denn durch die Einführung der Holdingstruktur hätten die Aufsichtsmöglichkeiten in Bezug auf die Tochtergesellschaften abgenommen. Auch der „gegenwärtig sehr umfangreiche Verfügungsrahmen, über den der Geschäftsführer ohne Zustimmung des Aufsichtsrates entscheiden kann“, müsse geprüft werden, so der CDU-Politiker.

Holdingchef Horst-Michael Arndt hatte indes in den vergangenen Wochen vor gravierenden Änderungen in dem Vertrag gewarnt. „An einer kurzen Leine kann man kein Unternehmen führen.“ Immerhin zählt die Holding mit mehr als 2000 Beschäftigten zu den fünf größten öffentlichen Arbeitgebern in Brandenburg. Der Jahresumsatz lag 2009 laut Holdingangaben bei 119 Millionen Euro. Ronny Kretschmer, als Gesamtbetriebsrat der Holding auch im Aufsichtsrat, hatte zudem darauf verwiesen, dass nicht der Geschäftsführer über das Gründen von Tochtergesellschaften entschieden habe, sondern stets der Aufsichtsrat. Diesem gehören der Landrat, fünf Kreistagsabgeordnete sowie drei Mitarbeiter der Holding an.

Sollte die Verantwortung künftig auf die Gesellschafterversammlung übergehen, würde nur noch eine Stimme entscheiden – die des Landrates. Denn die anderen Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben laut der neuen Kommunalverfassung kein Stimmrecht. av

aktualisiert von Sebastian Steineke, 04.09.2010, 18:43 Uhr
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