Vereine werden von Bürokratie entlastet Bund hat entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht
Vereine werden zukünftig von der Eintragungspflicht in das sog. Transparenzregister befreit. Wie der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, mitteilt, haben Bundestag und Bundesrat kürzlich eine entsprechende Gesetzesänderung gebilligt.
An der Eintragungspflicht gab es große Kritik von vielen Seiten. „Wir können die Kritik nachvollziehen und haben daher gehandelt. Das Ehrenamt war besonders unverhältnismäßig von einer Eintragungspflicht betroffen. Wir wollen Vereinen nicht noch mehr Bürokratie und weitere Kosten aufbürden,“ so Steineke. Das Transparenzregister wird nun auf ein Vollregister umgestellt. Auf die Vereine kommt keine Eintragungspflicht mehr zu. Stattdessen werden die bestehenden Daten automatisch vom Vereins- in das Transparenzregister übertragen. „Dies ist eine gute Nachreicht für unsere vielen Vereine und Ehrenamtler in der Region,“ freut sich Steineke.
Hintergrund:
Seit 2017 werden mit der EU-weiten Einführung der Transparenzregister die natürlichen Personen kenntlich gemacht, die hinter juristischen Vereinigungen und Rechtsgestaltungen stehen. Auf diese Weise soll der Missbrauch solcher Vereinigungen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Zur Finanzierung des Transparenzregisters werden alle Vereinigungen herangezogen, über die dort Informationen erhältlich sind. Die Möglichkeit zur Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine bestand bisher schon, allerdings nur auf Antrag. Dies wird zukünftig entfallen.
Foto: Tobias Koch
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